Die „Antwort“ der Bundeswehr auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist da...

Markus Haintz 🇩🇪

Die „Antwort“ der Bundeswehr auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist da...

Die „Antwort“ der Bundeswehr auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist da. Die Bundeswehr erhebt angeblich keine Daten über nachfolgende (kursive) Punkte. Das ist insofern interessant, als Teile dieser Zahlen im sog. Soldatenprozess bezüglich der Duldungspflicht von der Bundeswehr an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt wurden. Hier noch mal meine Fragen: 1. Wie haben sich die Krankheitszahlen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt? 2. Wie hat sich die Krankheitsquote der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt? 3. Wie hat sich die Anzahl der Corona-Erkrankungen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2020-2022 entwickelt? 4. Wir hat sich die Zahl der festgestellten Impfschäden der Soldaten der Bundeswehr - bezüglich sämtlicher Impfungen - in den Jahren 2018-2022 entwickelt? 5. Wie viele Impfschäden in Bezug auf die Coronaimpfung wurden bei Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2021-2022 festgestellt und wie viele Verdachtsfälle gab es? Antwort der Verteidigungsministeriums: BMVg - Az 39-22-17/A5/V464 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14. April 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Haintz, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 14. April 2023 (Bezug). Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im BMVg liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor, da die erbetenen Daten nicht erhoben werden. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf die Zusammenstellung von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Die Pflicht zur Erstellung von entsprechenden Informationen oder Übersichten besteht nach dem IFG nicht. Dies wäre in diesem Fall jedoch erforderlich. Es können daher leider keine amtlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ****** Twitterlink

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Frühwald informiert

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Ich hatte in Berlin eine harte Kindheit....mit allem drum und dran....ich weiss, wie sich Missachtung anfühlt, ich weiss, welche Spuren Gewalt hinterlässt, ich kenne das Gefühl der Hilflosigkeit, weil es keinen gibt, der für dich einsteht. Ich habe versucht die Welt zu retten, was nicht geht. Rette dich selbst, erst dann kannst du funktionieren. Recht muss Recht bleiben und das gilt auch für euch - Politiker, Polizisten, Juristen. Wenn dieses schöne Land nicht völlig verkommen soll, dann jagt die Richtigen und folgt nicht Propaganda-Weisungen. Wo ist euer Gewissen?
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Markus Haintz 🇩🇪

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X-Link: Lauterbach und Rothschild, Zufälle gibt es...
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Die „Antwort“ der Bundeswehr auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist da. Die Bundeswehr erhebt angeblich keine Daten über nachfolgende (kursive) Punkte. Das ist insofern interessant, als Teile dieser Zahlen im sog. Soldatenprozess bezüglich der Duldungspflicht von der Bundeswehr an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt wurden. Hier noch mal meine Fragen: 1. Wie haben sich die Krankheitszahlen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt? 2. Wie hat sich die Krankheitsquote der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt? 3. Wie hat sich die Anzahl der Corona-Erkrankungen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2020-2022 entwickelt? 4. Wir hat sich die Zahl der festgestellten Impfschäden der Soldaten der Bundeswehr - bezüglich sämtlicher Impfungen - in den Jahren 2018-2022 entwickelt? 5. Wie viele Impfschäden in Bezug auf die Coronaimpfung wurden bei Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2021-2022 festgestellt und wie viele Verdachtsfälle gab es? Antwort der Verteidigungsministeriums: BMVg - Az 39-22-17/A5/V464 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14. April 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Haintz, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 14. April 2023 (Bezug). Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im BMVg liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor, da die erbetenen Daten nicht erhoben werden. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf die Zusammenstellung von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Die Pflicht zur Erstellung von entsprechenden Informationen oder Übersichten besteht nach dem IFG nicht. Dies wäre in diesem Fall jedoch erforderlich. Es können daher leider keine amtlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ****** Twitterlink
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Dieser Aussage Herr Wolff, kann ich zu 💯% unterschreiben. Es ist die große Täuschung. Wahrheit macht frei und Freiheit macht wahr 👉 https://t.me/FrMaWa Denk selbst und informiere Dich 🧩
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DoQus Threads

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8. Programmierte Wissenschaftler werden jetzt erstaunt denken, woher dieser Junge diese Informationen hat. Sie sind gezwungen aus der Lüge zu forschen, daher kommen sie nicht weit. Einfach ausgedrückt, beschreibe ich hier im wesentlichen die Sprache der wahren programmierten und künstlichen Welt, aber sie ist an sich nicht neu, nur die Sprache, die wir heute verwenden um sie zu beschreiben, ist neu, weil Sprache schon immer mit der höchsten Technologie des Tages in Einklang steht und die größte Magie ist, die gegen den Menschen selbst gerichtet ist. A B R A C A D A B R A A B R A C A D A B R A B R A C A D A B A B R A C A D A A B R A C A D A B R A C A A B R A C A B R A AB R AB A @DoQusThreads
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