Markus Haintz 🇩🇪
Die „Antwort“ der Bundeswehr auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist da...
Die „Antwort“ der Bundeswehr auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist da. Die Bundeswehr erhebt angeblich keine Daten über nachfolgende (kursive) Punkte. Das ist insofern interessant, als Teile dieser Zahlen im sog. Soldatenprozess bezüglich der Duldungspflicht von der Bundeswehr an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt wurden.
Hier noch mal meine Fragen:
1. Wie haben sich die Krankheitszahlen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt?
2. Wie hat sich die Krankheitsquote der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt?
3. Wie hat sich die Anzahl der Corona-Erkrankungen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2020-2022 entwickelt?
4. Wir hat sich die Zahl der festgestellten Impfschäden der Soldaten der Bundeswehr - bezüglich sämtlicher Impfungen - in den Jahren 2018-2022 entwickelt?
5. Wie viele Impfschäden in Bezug auf die Coronaimpfung wurden bei Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2021-2022 festgestellt und wie viele Verdachtsfälle gab es?
Antwort der Verteidigungsministeriums:
BMVg - Az 39-22-17/A5/V464
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Bezug: Ihr Antrag vom 14. April 2023 (s.u.)
Sehr geehrter Herr Haintz,
ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 14. April 2023 (Bezug). Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Im BMVg liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor, da die erbetenen Daten nicht erhoben werden. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf die Zusammenstellung von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Die Pflicht zur Erstellung von entsprechenden Informationen oder Übersichten besteht nach dem IFG nicht. Dies wäre in diesem Fall jedoch erforderlich.
Es können daher leider keine amtlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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